Im Erbrecht stehen oft komplexe und emotionale Themen im Vordergrund. Besonders bei Auseinandersetzungen in Erbengemeinschaften ist es wichtig, eine einvernehmliche und faire Lösung für alle Beteiligten zu finden.
Als Fachanwältin für Erbrecht in Trier stehe ich Ihnen in diesen schwierigen Situationen zur Seite und unterstütze Sie dabei, eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu erreichen.
Erbengemeinschaften sind oft eine Quelle von Konflikten und Auseinandersetzungen. Unterschiedliche Interessen und Vorstellungen können leicht zu Spannungen führen, die nicht nur das Verhältnis zwischen den Erben belasten, sondern auch die Abwicklung des Nachlasses erschweren. Meine Ausbildung zur zertifizierten Mediatorin ermöglicht es mir, diese Konflikte mit Fingerspitzengefühl und dem nötigen Fachwissen anzugehen.
Obwohl ich selbst keine formellen Mediationsverfahren durchführe, nutze ich die Fähigkeiten und Kenntnisse aus meiner Mediationsausbildung, um schnelle und zielführende Lösungen zu entwickeln. Diese Herangehensweise ermöglicht es, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden und den Prozess für alle Beteiligten zu erleichtern. Sollte es dennoch zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, vertrete ich Ihre Interessen mit Nachdruck und Erfahrung – auch bei Testamentsanfechtungen und Erbscheinverfahren.
Ein klar und rechtssicher formuliertes Testament ist der Schlüssel, um Streitigkeiten unter den Erben zu vermeiden und den letzten Willen des Erblassers zu wahren. Ich unterstütze Sie bei der Testamentsgestaltung, insbesondere wenn es um besondere Anforderungen wie Behindertentestamente oder Bedürftigentestamente geht. Hierbei sorge ich dafür, dass die Bedürfnisse von behinderten oder bedürftigen Angehörigen bestmöglich berücksichtigt werden, ohne dass dadurch Nachteile für andere Erben entstehen.
Ein weiteres wichtiges Thema ist die lebzeitige Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Dies wird oft als „Schenken mit warmer Hand“ oder „Schenken statt vererben“ bezeichnet. Solche Gestaltungen können helfen, spätere Konflikte zu vermeiden und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen, obwohl ich keine steuerlichen Beratungen durchführe. Gemeinsam finden wir die für Sie und Ihre Familie beste Lösung.
Im Pflichtteilsrecht geht es oft darum, die Ansprüche unliebsamer Pflichtteilsberechtigter zu minimieren. Dies ist insbesondere in Patchworkfamilien eine besondere Herausforderung, da hier oft komplexe familiäre Verhältnisse berücksichtigt werden müssen. Als Rechtsanwältin für Erbrecht in Trier entwickle ich maßgeschneiderte Lösungen, um Ihre Erbregelungen so zu gestalten, dass unerwünschte Pflichtteilsansprüche so weit wie möglich reduziert werden.
Als erfahrene Fachanwältin für Erbrecht in Trier biete ich Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Meine Kombination aus juristischem Fachwissen und Mediationserfahrung ermöglicht es mir, auch in komplexen und emotionalen Fällen eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden.
Rechtsanwältin Dr. Margit Bastgen
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