Aufhebungsverträge – Abfindungen – Betriebsbedingte Kündigungen – Wiedereinstellungszusagen – Sozialpläne – Transfergesellschaften – Altersteilzeitregelungen – Besondere Regelungen für ältere ArbeitnehmerMassiver Stellenabbau bei der Autozulieferindustrie im Saarland

Die Autozulieferindustrie hat das Saarland über Jahrzehnte maßgeblich geprägt und ist ein zentraler Pfeiler der regionalen Wirtschaftskraft. Die Automobilzuliefererindustrie im Saarland befindet sich in einer Phase erheblicher Umstrukturierungen, die mit einem signifikanten Stellenabbau einhergeht. Betroffen sind namhafte Unternehmen in der Region, unter anderem:

ThyssenKrupp (Wadern-Lockweiler) – Automotive Body Solutions

ZF Friedrichshafen, Saarbrücken
Schaeffler Homburg – Lineartechnik
Michelin (Homburg – Lkw-Reifen)

 

Nach vorläufigen Schätzungen sollen in einem kurzen Zeitraum zwischen 3.000–6.000 Stellen abgebaut werden. Bis 2030 befürchtet der Verband der Autoregion sogar einen Verlust von 10.000–12.000 Arbeitsplätzen in der Automobil- und Zulieferindustrie im Saarland.

Um den Stellenabbau zu bewerkstelligen, bieten die Unternehmen den Arbeitnehmern vielfältige arbeitsrechtliche Ausstiegsszenarien an. Zum arbeitsrechtlichen Repertoire gehören:

  • Aufhebungsverträge
  • Abfindungen
  • Betriebsbedingte Kündigungen
  • Wiedereinstellungszusagen
  • Sozialpläne
  • Altersteilzeitregelungen
  • Transfergesellschaften
  • Besondere Regelungen für ältere Arbeitnehmer

Die meist langjährig beschäftigten Mitarbeiter stehen vor der Herausforderung, entweder das richtige Angebot des Arbeitgebers zu wählen oder sich gegen den Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung massiv mit gerichtlicher Hilfe zur Wehr zu setzen. Welcher Weg der richtige ist, muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Dazu bedarf es der Hilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht.

Neben der sorgfältigen Prüfung der wirtschaftlichen Folgen muss jede Vereinbarung unter Berücksichtigung eventuell nachteiliger Auswirkungen auf den Bezug von Leistungen der Sozialversicherungsträger (Arbeitslosengeld, Rente, Krankenversicherung) rechtssicher gestaltet werden. Unter anderem stellen sich Fragen wie:

  1. Sind gesetzliche Form- und Fristanforderungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag oder Kündigung eingehalten worden? Hat der Arbeitnehmer beispielhaft Sonderkündigungsschutz wegen einer Schwerbehinderung?
  2. Ist die Höhe der Abfindung angemessen?
  3. Enthält der Sozialplan Regelungen für ältere Arbeitnehmer, die einen vorzeitigen Bezug von Altersrente einkalkulieren?
  4. Will der Arbeitnehmer grundsätzlich vorzeitig in Rente gehen?
  5. Passt diese Regelung auf die aktuelle Lebenssituation (Unterhaltspflichten gegenüber Kindern, wirtschaftliche Belastungen)?
  6. Ist eine Sprinterklausel vereinbart?
  7. Was bedeutet die abschließende Ausgleichsklausel im Aufhebungsvertrag?
  8. Welchen Inhalt hat mein Arbeitszeugnis?
  9. Wie sind meine Aussichten auf dem Arbeitsmarkt?
  10. Ist der Übergang in eine Transfergesellschaft eine passende Lösung?

Auch bei Massenentlassungen ist der Verlust des sicher geglaubten Arbeitsplatzes immer ein Einzelschicksal. In die Entscheidung muss die wirtschaftliche Attraktivität des arbeitgeberseitigen Angebots und die Erfolgsaussichten einer Verbesserung des Angebots durch eine bei Gericht einzureichende Kündigungsschutzklage einfließen. Auch der Kampf um den Erhalt des Arbeitsplatzes mit dem Mittel einer Kündigungsschutzklage ist ein legitimes und in Einzelfällen ein erfolgversprechendes Ziel.

Seit Jahrzehnten begleite ich Arbeitnehmer bei ihren Entscheidungen in Umstrukturierungsprozessen. Ich garantiere Ihnen eine sorgfältige individuelle Beratung und im Bedarfsfall eine engagierte, zielführende Prozessvertretung im Kündigungsschutzprozess.