Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem aktuellen Beschluss vom 19.12.2023 (21 W 100 2023) auseinandergesetzt.
Die Erblasserin hatte alle drei Kinder zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt. Einem Sohn fiel die Testamentsvollstreckung zu. Zugunsten der Tochter war angeordnet, dass sie den gesamten Schmuck erhalten solle. Mündlich soll die Erblasserin vor ihrem Tod den Wunsch geäußert haben, dass sie ihren Ehering mit ins Grab nehmen will.
Der Sohn kam dieser Anordnung nach. Darin sah der Tochter eine grobe Verletzung der Pflichten als Testamentsvollstrecker. Sie begehrte dessen Entlassung aus dem Amt wegen grober Verletzung seiner Pflichten gemäß § 2227 BGB. Das Gericht sah in der Beerdigung mit Ehering selbst dann keinen groben Pflichtverstoß, obwohl der Sohn nicht nachweisen konnte, dass er eine nur mündliche Anweisung der Erblasserin befolgt hat.
Der Fall zeigt mit aller Deutlichkeit das hohe Streitpotenzial unter Geschwistern in der Erbengemeinschaft. Selbst ein Gegenstand von geringem Wert im Verhältnis zum Wert des Erbes verursacht einen emotional geführten Prozess über zwei Instanzen
Durch klare Anordnungen im Testament wäre dieser Rechtsstreit vermeidbar gewesen.
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